Vereinfachte 2. Änderung des Bebauungsplanes "Süd-West" – Inkrafttreten
Der Gemeinderat der Gemeinde Jettenbach hat mit Beschluss vom 06.03.2025 die vereinfachte 2. Änderung des Bebauungsplanes "Süd-West" i.d.F. vom 06.03.2025 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) am 18.03.2025 ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die vereinfachte 2. Änderung des Bebauungsplanes "Süd-West" in Kraft.
Die Planunterlagen stehen nachfolgend zum Download bereit:
Vereinfachte 2. Änderung des Bebauungsplan "Süd-West" – Öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat hat am 05.12.2024 beschlossen den Entwurf i.d.F. vom 14.11.2024 der 2. Bebauungsplanänderung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch -BauGB- (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der 2. Änderung des Bebauungsplan "Süd-West", umfasst das Grundstück Birkenstr. 16, Fl.Nr. 270/7, Gemarkung Jettenbach. Der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und seine Begründung werden vom 24.01.2025 bis einschließlich 26.02.2025 im Rathaus Kraiburg, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn, Zimmer Nr. 12, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren sind auch im Internet unter der Adresse http://bauleitplanung.bayern.de zu finden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellung-nahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Anlagen:
2. Änderung des Bebauungsplan "Süd West" (PDF)
Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Grafengars" im vereinfachten Verfahren
Der Gemeinderat Jettenbach hat in der Sitzung am 05.12.2024 beschlossen, den Entwurf zur Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Grafengars" i.d.F. vom 30.10.2024 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch -BauGB- (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Grafengars. Folgende Flurnummern der Gemarkung Jettenbach sind betroffen:
Fl.Nr. 398/3, 177 und 177/1. Der genaue Umgriff ist aus den Unterlagen ersichtlich.
Der Entwurf zur Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Grafengars" und seine Begründung werden vom 17.01.2025 bis zum 17.02.2025 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Zi.Nr. 12, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Grafengars" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt. (siehe gesonderte Mustervorlage)
Anlagen:
Entwicklungs- und Ergänzungssatzung (PDF)
3. Änderung des Bebauungsplanes "Köllerersiedlung IV" – Inkrafttreten
Der Gemeinderat Jettenbach hat mit Beschluss vom 17.05.2023 die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Köllerersiedlung IV" i.d.F. vom 09.02.2023 als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 08.08.2023 ist die 3. Änderung in Kraft getreten.
Die Planunterlagen stehen nachfolgend zum Download bereit:
3. Änderung des Bebauungsplanes Gesamtplan (PDF)
2. Änderung des Bebauungsplanes "Süd-West" – Bekanntmachung Änderungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 03.08.2023 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Süd-West" für den Bereich Birkenstr. 16 durchzuführen.
Anlage:
Bekanntmachung – Änderungsbeschluss (PDF)
1. Änderung des Bebauungsplanes "Süd-West" – Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 28.04.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplan "Süd-West" i.d.F. vom 16.02.2022 als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung, angeschlagen am 04.05.2022, ist die 1. Änderung des Bebauungsplan "Süd-West" in Kraft getreten.
Verfahrensunterlagen zum Bauleitplanverfahren:
1. Änderung des Bebauungsplanes "Süd-West" mit Begründung (PDF)
2. Änderung des Bebauungsplanes "Köllerersiedlung IV" – Inkrafttreten
Der Gemeinderat Jettenbach hat mit Beschluss vom 06.05.2020 die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Köllerersiedlung IV" i.d.F. vom 06.05.2020 als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 26.05.2020 ist die 2. Änderung in Kraft getreten.
Die Planunterlagen stehen nachfolgend zum Download bereit:
Bekanntmachung-Satzungsbeschluss (PDF)
2. Änderung des Bebauungsplanes Gesamtplan (PDF)
2. Änderung der Außenbereichssatzung "Waldrandsiedlung" – Inkrafttreten
Der Gemeinderat Jettenbach hat mit Beschluss vom 11.12.2019 die 2. Änderung der Außenbereichssatzung "Waldrandsiedlung" i.d.F. vom 11.12.2019 als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 05.03.2020 ist die 2. Änderung in Kraft getreten.
Die Planunterlagen stehen nachfolgend zum Download bereit:
Bekanntmachung-Auslegung (PDF)
2. Änderung der Außenbereichssatzung (PDF)
1. Änderung der Außenbereichssatzung "Waldrandsiedlung" – Inkrafttreten
Der Gemeinderat Jettenbach hat mit Beschluss vom 04.04.2018 die 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Waldrandsiedlung" i.d.F. vom 04.04.2018 als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 24.04.2018 ist die 1. Änderung in Kraft getreten.
Die Planunterlagen stehen nachfolgend zum Download bereit:
Begründung 1. Änderung Außenbereichssatzung Waldrandsiedlung (PDF)
Zusammenfassende Erklärung 1. Änderung Außenbereichssatzung Waldrandsiedlung (PDF)
Planteil 1. Änderung Außenbereichssatzung Waldrandsiedlung (PDF)
Bekanntmachung 1. Änderung Außenbereichssatzung Waldrandsiedlung (PDF)
Gemeinde Jettenbach am Inn
Grünthaler Straße 14
84555 Jettenbach
Öffnungszeiten / Parteiverkehr
Dienstag: 16.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 08638 / 76 47
Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Tel.: 08638 / 98 38 0